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   VG Ansbach, 24.11.2021 - AN 17 K 20.50151   

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VG Ansbach, 24.11.2021 - AN 17 K 20.50151 (https://dejure.org/2021,58102)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24.11.2021 - AN 17 K 20.50151 (https://dejure.org/2021,58102)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24. November 2021 - AN 17 K 20.50151 (https://dejure.org/2021,58102)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 1a) und Nr. 5; VwVfG § 51; AufenthG § 60 Abs. 5 und Abs. 7
    Erfolglose Klage gegen die Unzulässigkeitsentscheidung bei einem "Anerkannten-Folgeantrag"

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (32)

  • EuGH, 13.11.2019 - C-540/17

    Hamed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des

    Auszug aus VG Ansbach, 24.11.2021 - AN 17 K 20.50151
    Diese Schwelle ist nicht schon dann erreicht, wenn die Lebensverhältnisse im Rückführungsstaat nicht den Bestimmungen des Kapitels VII der RL 2011/95/EU (Qualifikations-RL) entsprechen, sondern erst wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedsstaates zur Folge hätte, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befindet, die es ihr nicht erlaubt, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (EuGH, B.v. 13.11.2019 - Hamed, Omar, C-540/17, C-541/17 - NVwZ 2020, 137; EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris; VGH BW, B.v. 27.5.2019 - A 4 S 1329/19 - juris - Fehlen von "Bett, Brot und Seife").

    Nachdem nach der Rechtsprechung des EuGH die allgemeine Verhältnisse im Zielland bereits bei der Unzulässigkeitsentscheidung (Ziffer 1 des Bescheids des Bundesamtes) zu berücksichtigen sind (EuGH, B.v. 13.11.2019 - Hamed, Omar, C-540/17, C-541/17 - NVwZ 2020, 137) und bei einem nationalen Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 Aufenth i.V.m. Art. 3 EMRK sogar der verschärfte Wahrscheinlichkeitsmaßstab der hohen Wahrscheinlichkeit einer Extremgefahr für Leib, Leben oder Freiheit anzuwenden ist (vgl. rechtlich hierzu BVerwG, B.v. 23.8.2018 - 1 B 42.18 - juris Rn. 13; VGH BW, U.v. 12.10.2018 - A 11 S 316/17 - juris), ergibt sich bei der Verneinung von unmenschlichen Verhältnissen im Zielland kein Klageerfolg im Hinblick auf § 60 Abs. 5 AsylG.

  • BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 9.17

    Abschiebungsanordnung; Aufstockung; Drittstaatenregelung; Folgeantrag;

    Auszug aus VG Ansbach, 24.11.2021 - AN 17 K 20.50151
    Die erfolgreiche Anfechtungsklage gegen die Unzulässigkeitsfeststellung führt in der Folge zur inhaltlichen Prüfung der Asylanträge durch die Beklagte, so dass es eines auf die Durchführung eines Asylverfahrens gerichteten Verpflichtungsantrags nicht zusätzlich bedurfte (vgl. BVerwG, U.v. 1.7.2017 - 1 C 9.17 - NVwZ 2017, 1625; U.v. 20.5.2020 - 1 C 34/19 - juris; BayVGH, U.v. 13.10.2016 - 20 B 14.30212 - juris; OVG Saarlouis, U.v. 25.10.2016 - 2 A 95/16 - juris Rn. 23).

    Zwar kommt ein Durchentscheiden des Gerichts hinsichtlich eines Schutzstatus nach § 3 oder § 4 AsylG in Bezug auf eine Entscheidung nach § 29 Abs. 1 AsylG grundsätzlich nicht in Frage (vgl. VG Ansbach, U.v. 17.3.2020 - AN 17 K 18.50394 - juris; BVerwG, U.v. 1.7.2017 - 1 C 9.17 - NVwZ 2017, 1625), dies ist, was Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 bzw. Abs. 7 AufenthG betrifft, aufgrund der Regelung des § 31 Abs. 3 Satz 1 AsylG jedoch anders zu beurteilen.

  • EuGH - C-541/17 (anhängig)

    Omar

    Auszug aus VG Ansbach, 24.11.2021 - AN 17 K 20.50151
    Diese Schwelle ist nicht schon dann erreicht, wenn die Lebensverhältnisse im Rückführungsstaat nicht den Bestimmungen des Kapitels VII der RL 2011/95/EU (Qualifikations-RL) entsprechen, sondern erst wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedsstaates zur Folge hätte, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befindet, die es ihr nicht erlaubt, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (EuGH, B.v. 13.11.2019 - Hamed, Omar, C-540/17, C-541/17 - NVwZ 2020, 137; EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris; VGH BW, B.v. 27.5.2019 - A 4 S 1329/19 - juris - Fehlen von "Bett, Brot und Seife").

    Nachdem nach der Rechtsprechung des EuGH die allgemeine Verhältnisse im Zielland bereits bei der Unzulässigkeitsentscheidung (Ziffer 1 des Bescheids des Bundesamtes) zu berücksichtigen sind (EuGH, B.v. 13.11.2019 - Hamed, Omar, C-540/17, C-541/17 - NVwZ 2020, 137) und bei einem nationalen Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 Aufenth i.V.m. Art. 3 EMRK sogar der verschärfte Wahrscheinlichkeitsmaßstab der hohen Wahrscheinlichkeit einer Extremgefahr für Leib, Leben oder Freiheit anzuwenden ist (vgl. rechtlich hierzu BVerwG, B.v. 23.8.2018 - 1 B 42.18 - juris Rn. 13; VGH BW, U.v. 12.10.2018 - A 11 S 316/17 - juris), ergibt sich bei der Verneinung von unmenschlichen Verhältnissen im Zielland kein Klageerfolg im Hinblick auf § 60 Abs. 5 AsylG.

  • VG Ansbach, 17.03.2020 - AN 17 K 18.50394

    Erfolgreiche Klage gegen Bescheid mit Abschiebungsandrohung nach Griechenland

    Auszug aus VG Ansbach, 24.11.2021 - AN 17 K 20.50151
    Ein "Durchentscheiden" des Gerichts über das Asylbegehren im Falle einer erfolgreichen Anfechtung der Unzulässigkeitsentscheidung ist erst recht nicht möglich; eine hierauf gerichtete Verpflichtungsklage wäre ebenfalls bereits unstatthaft (vgl. im Einzelnen VG Ansbach, U.v. 17.3.2020 - AN 17 K 18.50394 - juris; U.v. 18.1.2021 - AN 17 K 18.50780 - juris; U.v. 10.7.2020 - AN 17 K 17.51171 - juris).

    Zwar kommt ein Durchentscheiden des Gerichts hinsichtlich eines Schutzstatus nach § 3 oder § 4 AsylG in Bezug auf eine Entscheidung nach § 29 Abs. 1 AsylG grundsätzlich nicht in Frage (vgl. VG Ansbach, U.v. 17.3.2020 - AN 17 K 18.50394 - juris; BVerwG, U.v. 1.7.2017 - 1 C 9.17 - NVwZ 2017, 1625), dies ist, was Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 bzw. Abs. 7 AufenthG betrifft, aufgrund der Regelung des § 31 Abs. 3 Satz 1 AsylG jedoch anders zu beurteilen.

  • VG Ansbach, 11.08.2021 - AN 17 S 21.50186

    Drittstaatenverfahren: Der Eilantrag gegen die Abschiebung nach Rumänien, wo

    Auszug aus VG Ansbach, 24.11.2021 - AN 17 K 20.50151
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die beigezogenen Behördenakten und die Gerichtsakten AN 17 S 18.50054, AN 17 K 18.50055, AN 17 K 19.51110, AN 17 K 20.50151, AN 17 S 21.50186 und AN 17 K 21.50187 Bezug genommen.

    Es steht weder einer asylrechtlichen Abschiebungsandrohung entgegen, die hier ohnehin nicht Klagegegenstand ist, da der angegriffene Bescheid vom 24. März 2020 eine solche nicht enthält, noch ist ein derartiges Abschiebungshindernis nach § 31 Abs. 3 AsylG auszusprechen, da § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG nur zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse umfasst (vgl. bereits VG Ansbach, B.v. 11.8.2021 im Verfahren der Tochter - AN 17 S 21.50186 - juris).

  • VG Ansbach, 26.03.2018 - AN 17 K 18.50055

    Internationaler Schutz - Ablehnung eines Asylantrages

    Auszug aus VG Ansbach, 24.11.2021 - AN 17 K 20.50151
    Die hiergegen erhobenen Eilverfahren (AN 17 S 18.50054; B.v. 26.1.2018) und Klagen (AN 17 K 18.50055; U.v. 26.3.2018) blieben erfolglos.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die beigezogenen Behördenakten und die Gerichtsakten AN 17 S 18.50054, AN 17 K 18.50055, AN 17 K 19.51110, AN 17 K 20.50151, AN 17 S 21.50186 und AN 17 K 21.50187 Bezug genommen.

  • VG Ansbach, 24.11.2021 - AN 17 K 21.50187

    Dublin-Verfahren: Zuständigkeit für nachgeborenes Kind von Eltern mit

    Auszug aus VG Ansbach, 24.11.2021 - AN 17 K 20.50151
    Gegen den Bescheid wurde am 28. Juli 2021 Klage erhoben (AN 17 K 21.50187), die zu einer Aufhebung des Bescheides vom 15. Juli 2021 führte (U.v. 24.11.2021 - AN 17 K 21.50187 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die beigezogenen Behördenakten und die Gerichtsakten AN 17 S 18.50054, AN 17 K 18.50055, AN 17 K 19.51110, AN 17 K 20.50151, AN 17 S 21.50186 und AN 17 K 21.50187 Bezug genommen.

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

    Auszug aus VG Ansbach, 24.11.2021 - AN 17 K 20.50151
    Von einer gemeinsamen Rückkehr der Gesamtfamilie ist auszugehen (vgl. zur Annahme einer realitätsnahen und damit hier gemeinsamen Rückkehrperspektive allgemein BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 45/18 - juris), zumal Rumänien auch einer Überstellung der beiden nachgeborenen Töchter des Klägers zu 1) und der Klägerin zu 2) zugestimmt hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 - A 11 S 316/17

    Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im

    Auszug aus VG Ansbach, 24.11.2021 - AN 17 K 20.50151
    Nachdem nach der Rechtsprechung des EuGH die allgemeine Verhältnisse im Zielland bereits bei der Unzulässigkeitsentscheidung (Ziffer 1 des Bescheids des Bundesamtes) zu berücksichtigen sind (EuGH, B.v. 13.11.2019 - Hamed, Omar, C-540/17, C-541/17 - NVwZ 2020, 137) und bei einem nationalen Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 Aufenth i.V.m. Art. 3 EMRK sogar der verschärfte Wahrscheinlichkeitsmaßstab der hohen Wahrscheinlichkeit einer Extremgefahr für Leib, Leben oder Freiheit anzuwenden ist (vgl. rechtlich hierzu BVerwG, B.v. 23.8.2018 - 1 B 42.18 - juris Rn. 13; VGH BW, U.v. 12.10.2018 - A 11 S 316/17 - juris), ergibt sich bei der Verneinung von unmenschlichen Verhältnissen im Zielland kein Klageerfolg im Hinblick auf § 60 Abs. 5 AsylG.
  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 12.99

    Abschiebungsschutz für Kinder von Asylberechtigten

    Auszug aus VG Ansbach, 24.11.2021 - AN 17 K 20.50151
    Aus der Wirkung von Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 8 EMRK und Art. 7 GrCh kann sich aus der Beziehung zwischen engen Familienangehörigen ein Abschiebungshindernis zwar durchaus ergeben, ein solches inlandsbezogenes Abschiebungsverbot ist grundsätzlich jedoch nicht vom Bundesamt, sondern erst von der Ausländerbehörde zu berücksichtigen (BVerwG, U.v. 21.09.1999, 9 C 12.99, BVerwGE 109, 305 ff; BVerwG, B.v. 10.10.2012, 10 B 39/12 - juris).
  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG;

  • BVerwG, 23.08.2018 - 1 B 42.18

    Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots in Bezug auf Bulgarien;

  • BVerwG, 10.10.2012 - 10 B 39.12

    Prüfung von zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten durch das Bundesamt;

  • OVG Sachsen, 21.06.2017 - 5 A 109/15

    Folgeverfahren, "Durchentscheidung", Verpflichtungsklage; Abschiebungshindernis,

  • VG München, 08.01.2020 - M 19 K 19.50510

    Wiederaufgreifen bei bestandskräftigem Dublin-Bescheid

  • VG Ansbach, 23.09.2020 - AN 17 K 20.50258

    Abänderung eines Dublin-Bescheids nach Ablauf der Überstellungsfrist

  • VG München, 30.10.2017 - M 18 S 17.41435

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung wegen möglichem Abschiebungsverbot nach § 60

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

  • EuGH, 25.01.2018 - C-360/16

    Hasan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung

  • BVerwG, 21.11.2017 - 1 C 39.16

    Pflicht zur Aufklärung der Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen

  • BVerwG, 20.05.2020 - 1 C 34.19

    Anfechtungsklage; Asylantrag; Bulgarien; Erheblichkeitsschwelle; EuGH-Vorlage;

  • BVerwG, 16.11.2015 - 1 C 4.15

    Asylantrag; internationale Zuständigkeit; originäre Zuständigkeit; unbegleiteter

  • BVerwG, 23.06.2020 - 1 C 37.19

    Zuständigkeit Deutschlands für die Prüfung des Asylantrags eines nachgeborenen

  • VGH Bayern, 13.10.2016 - 20 B 14.30212

    Keine Verpflichtung des Verwaltungsgerichts, in Fällen des § 29 Abs.1 Nr. 2 AsylG

  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.2019 - A 4 S 1329/19

    Maßstäbe für Rückführungen im Dublinraum, hier speziell nach Bulgarien

  • OVG Saarland, 25.10.2016 - 2 A 95/16

    Asylverfahren; Drittstaatenbescheid; richtige Klageart; Reichweite der

  • VG Aachen, 14.06.2021 - 8 L 307/21

    Folgeantrag; Unzulässigkeitsentscheidung; Anerkannt Schutzberechtigte; Bulgarien;

  • VG Ansbach, 15.04.2020 - AN 17 E 20.50011

    Abschiebungsschutz gegen eine Rückführung nach Griechenland

  • VG Sigmaringen, 14.12.2020 - A 13 K 1269/18

    Dublin-Folgeantrag; Antrag auf Abänderung eines Bescheids; Familieneinheit;

  • VG Ansbach, 10.07.2020 - AN 17 K 17.51171

    Keine erniedrigend und unmenschliche Behandlung eines in Griechenland anerkannten

  • VG München, 15.04.2019 - M 9 E 19.50335

    Erfolgloser Eilantrag auf einstweilige Anordnung eines Russen tschetschenischer

  • VG Bremen, 23.04.2021 - 6 K 1114/20

    Anerkannte, Kleinkinder, Familie, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

  • VG Ansbach, 11.08.2021 - AN 17 S 21.50186

    Drittstaatenverfahren: Der Eilantrag gegen die Abschiebung nach Rumänien, wo

    Über die hiergegen gerichteten Klagen (AN 17 K 20.50151) ist noch nicht entschieden.

    Der Klage der Eltern in ihrem eigenen Verfahren (AN 17 K 20.50151) sind derzeit damit keine Erfolgsaussichten beizumessen.

  • VG Ansbach, 24.11.2021 - AN 17 K 21.50187

    Dublin-Verfahren: Zuständigkeit für nachgeborenes Kind von Eltern mit

    Die hiergegen gerichteten Klagen vom 3. April 2020 (AN 17 K 20.50151) wurden mit Urteil vom 24. November 2021 abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die beigezogenen Behördenakten und die Gerichtsakte in den Verfahren AN 17 S 18.50054, AN 17 K 18.50055, AN 17 K 19.51110, AN 17 K 20.50151, AN 17 S 21.50186 und AN 17 K 21.50187 Bezug genommen.

  • VG Regensburg, 10.08.2022 - RO 13 S 22.31215

    Erfolgloser vorläufiger Rechtsschutzantrag eines irakischen Asylbewerbers, dem

    Letztlich braucht der Streit nicht entschieden zu werden, da beide Auffassungen im Ergebnis zu einer zumindest vergleichbaren Prüfung (so das VG Ansbach Beschluss vom 15.04.2020 - AN 17 E 20.50011, BeckRS 2020, 7122 Rn. 24 beck-online) des § 51 VwVfG gelangen (siehe auch VG Ansbach Urt. v. 24.11.2021 - 17 K 20.50151, BeckRS 2021, 47765 Rn. 17, beck-online, welches zunächst die vom Bundesamt gewählte Rechtsgrundlage des § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG durch § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG austauscht bzw. umdeutet).
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